Ackermann #10: Letzter Appell an die Bayerische Versorgungskammer

Liebe Nachbarn,

Da ich auf meine E-Mail vom 9.7.2023 an den Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Versorgungskammer, Herrn Uttenreuther, wegen der immer noch falschen Betriebskostenabrechnungen 2021 zum Nachteil der Mieter keine Antwort bekommen habe, möchte ich Sie informieren, dass ich heute erneut eine E-Mail an Ihn geschickt habe.

Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion und hoffe, dass das Thema ernst genommen wird.


Text der 2. E-Mail vom 26.09.2023:

auf meine E-Mail am 11.7.2023 an Ihre persönliche E-Mail-Adresse habe ich bis heute keine Antwort oder Reaktion bekommen – nicht einmal für den Erhalt; den Text habe ich unten angehängt.

Es ist mir völlig unklar, warum es offensichtlich die Verantwortlichen der Bayerischen Versorgungskammer nicht (mehr) interessiert, was in ihrem Namen hier im Viertel vor sich geht. Rechte der Mieter auf richtige Betriebs- und Heizkostenabrechnungen einschließlich der Belegeinsicht – kein Thema für den Vorstand? Großes Theater, großer Auftritt war es, als Herr Just im Vorfeld der Planungen zur Nachverdichtung uns Mietern versprochen hat, niemand würde durch die Veränderungen benachteiligt und niemand müsste aus seiner Wohnung. Alles Schall und Rauch!

Herr Ballhausen, Mitglied der Geschäftsführung der ACKERMANN Gruppe, hat uns Mietern erklärt, die falschen Abrechnungen (3. Version!) dürften sie nach Rücksprache mit der Firma Hines nicht mehr für alle Mieter korrigieren.

  • Man muss doch Geld zurückzahlen, das man unrechtmäßig von jemandem einbehalten hat, oder?

Es wurde nur mit einigen Mietern (Anzahl <50 bei fast 1.500 Wohnungen laut Aussagen der Geschäftsführer von Ackermann!) ein Vergleich geschlossen, um den Nachteil auszugleichen. Dazu wäre es sicher nicht gekommen, wenn die Abrechnungen korrekt gewesen wären.

Alle anderen Mieter werden weiterhin mit zu hohen Nebenkosten für 2021 belastet, obwohl die Ackermann Hausverwaltung GmbH alle diese Fakten kennt. Es ist besonders rücksichtslos gegenüber den älteren Mietern, die oft schon 50 Jahre lang zuverlässig ihre Miete zahlen und gilt natürlich auch für die Mitarbeiter der BVK, die hier im Viertel wohnen. Selbst wenn man dabeibliebe, die Abrechnungen nicht mehr komplett neu zu erstellen, könnte man doch im Verhältnis zur Miete allen eine pauschale Rückerstattung anbieten.

Beispiel: In unserer Wirtschaftseinheit 9110 wären es 1,28 EUR pro qm Wohnfläche Erstattung per Vergleich (rückerstattet wurden 132,72 EUR bei 103,42 qm); bei 8.797,20 qm Gesamt-Wohnfläche geht es um insgesamt 11.289,68 EUR, die unrechtmäßig auf uns Mieter umgelegt wurden.

Die Berechnungen für die anderen Wohneinheiten dürften analog im Dreisatz leicht zu ermitteln sein.

Jetzt gibt es für die von der Nachverdichtung betroffenen Mieter 20 % Mietminderung auf die Kaltmiete, obwohl der BGH längst entschieden hat, dass eine Mietminderung auf die Warmmiete zu rechnen ist. Das ist den Verantwortlichen der Ackermann Hausverwaltung GmbH bekannt, aber – da gibt es im Hintergrund eine Firma, die darauf besteht, dass die für den Vermieter billigere Variante verwendet wird. Da fehlen einem wirklich die Worte.

  • Wollen Sie das Prozedere der Hausverwaltung Ackermann GmbH akzeptieren oder wird doch noch der Versuch gemacht, diese Vorgehensweise zu überprüfen und zu bereinigen?
  • Ist Ihnen klar, dass die BVK mit dem neuen Firmenkonstrukt eine Basis gelegt hat, um mit Mietern derart rücksichtslos umgehen zu lassen?

Wohnungseigentümer sind 5 Versorgungswerke, für die nach wie vor auch die grundsätzlichen Werte der Bayerischen Versorgungskammer gelten sollten. Ich kann nicht verstehen, wie man als Verantwortlicher dabei zuschauen kann.

Leitbild der Bayerischen Versorgungskammer:

In Bayern bezieht circa jeder fünfte Haushalt Leistungen der Bayerischen Versorgungskammer. Das bedeutet eine große unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung. Es ist auch eine höchst sinnvolle Aufgabe. Die Werte, die in unserem Leitbild festgehalten sind, setzen dabei die Maßstäbe für die Qualität unserer Arbeit.

Unser Leitbild ist in einem gemeinsamen Prozess mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstanden. Unsere Werte gelten für den Umgang miteinander, mit unseren Kunden und den Vertretern der Gremien. Sie sind Anspruch und Maß für unser Handeln.

Die Mission und die Vision geben uns Identität und Selbstverständnis und weisen den Weg in die Zukunft. Unsere Werte und Handlungen greifen dabei ineinander. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen Verantwortung und leisten ihren persönlichen Beitrag zur Umsetzung des Leitbilds.

 

 

18 Kommentare vorhanden
  1. J.B. sagt:

    Können Sie bitte transparent machen, für welche Wirtschaftseinheiten Vergleiche geschlossen wurden?

    In der Wirtschaftseinheit 9130 gab es nur eine zweite korrigierte Betriebskostenabrechnung vom 22. Dezember 2022, eine Dritte ist nie erfolgt.

    Vielen Dank!

    • Marita Reim sagt:

      Die 2. korrigierte Fassung wurde meines Wissens nicht mehr korrigiert (siehe Beitrag Ackermann #9), es wurden lediglich pauschale Abschläge an Mieter zurückerstattet, die widersprochen hatten. Einzelheiten zu anderen Wirtschaftseinheiten können wir nur durch Kommentare oder E-Mails an unser Postfach erfahren.
      willkommen@pro-fuerstenried.de

  2. MB sagt:

    Mir ist völlig unverständlich, warum hier so gut wie niemand reagiert. Der Vermieter benimmt sich völlig daneben und alle lassen sich das regungslos gefallen…
    Die meisten sind nicht einmal bereit, dem Verein Pro Fürstenried beizutreten und damit die nervenzehrende Arbeit der dort aktiven Mitglieder wenigstens passiv zu unterstützen. Ich denke, den Mitgliedsbeitrag sollte noch jeder zur Verfügung haben, ein wenig mehr als zwei Maß auf der Wies’n! Gibt es eigentlich noch so etwas wie Hirn und Zivilcourage in unserer Gesellschaft???
    Ich gebe die Hoffnung nicht auf, vielleicht sitzen ja bei der nächsten Mitgliederversammlung ein paar mehr am Tisch, als die paar Personen, die die ganze Arbeit alleine machen.

    • HR sagt:

      Ja MB, mir ist es auch völlig unverständlich, wie gelassen die betroffenen Mieter das skandalöse Verhalten des Wohnungseigentümers und der mit der Verwaltung beauftragten Firma Ackermann hinnehmen.
      Ich finde, es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass es der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Versorgungskammer – immerhin einer Oberbehörde des Freistaates Bayern im Geschäftsbereich des bayerischen Innenministeriums – für unnötig hält, auf die im Beitrag erwähnte E-Mail zu reagieren.

      Es ist doch kaum zu glauben, dass diese Mail mit ihren gravierenden Vorwürfen und der Beschreibung von durch die BVK ausgelösten existentiellen Sorgen und Problemen der Mieter monatelang unbeantwortet bleibt und voraussichtlich gleiches auch mit dem aktuellen Appell geschieht.

      Da man offensichtlich bei der BVK glaubt, das Thema aussitzen zu können, hilft meiner Meinung nach nur die Schaffung von Medien-Öffentlichkeit weiter. Wäre doch schön, von dieser moralischen Bankrotterklärung der BVK in der Zeitung zu lesen.

      • Bellinzona_und_Graubünden sagt:

        Vielleicht wäre das der Weg, damit die BVK und die Firma Ackermann mal umdenken. Wenn die was über sich in der Zeitung (z. B. Bild oder TZ) lesen würden, dann müssten sie sich ordentlich schämen.

    • MeckyMeck sagt:

      Dass sich der Vermieter danebenbenimmt, das kann man laut sagen. Und wie dreckig es in den BVK-Häusern aussieht…echt greislich.

  3. Bellinzona_und_Graubünden sagt:

    Ohne Worte

  4. LM sagt:

    Mal in die Runde gefragt, hat irgendjemand bereits die Betriebs-und Heizkostenabrechnung für 2022 erhalten?

    • Marita Reim sagt:

      Bis heute – 14.12.23 – ist offensichtlich keine Zustellung von Betriebs-/Heizkostenabrechnungen erfolgt.

    • Bellinzona_und_Graubünden sagt:

      Bei mir 57 Euro Nachzahlung…ist noch im moderaten Bereich. Andere müssen vierstellige Summen nachzahlen, und das ist der Oberhammer. Die Mieten sind auch etwas gestiegen, ich zahle seit Januar 2024 7 Euro mehr, die Leute aus den größeren Wohnungen müssen 20 Euro mehr Miete ab 2024 bezahlen.

  5. CL sagt:

    @LM Bei der Firma Ackermann wird nach dem Grundsatz „Gründlichkeit und korrektes Abrechnen geht vor Schnelligkeit“ gearbeitet. Damit wird durch die Firma Ackermann sichergestellt, dass die Mieter die erhaltenen Abrechnungen leicht nachvollziehen können und es im Nachhinein kaum zu Klärungs- und Korrekturbedarf kommt. So arbeiten zuverlässige und korrekte Unternehmen. Die Firma Ackermann kann hier quasi als vorbildlich bezeichnet werden.

  6. HB sagt:

    Also ich habe gestern (21.12.) in elektronischer Form die Betriebs-/Heizkostenabrechnungen für 2022 erhalten.
    Horrend hoch die Nachzahlung: 1.654,26 !!!!!
    Noch schlimmer ist der Abschlag für 2024 : 146,00 monatlich !!!!!

  7. HB sagt:

    Ergänzung zum Abschlag für 2024: die 146,00 Euro sind zusätzlich zum derzeigen Abschlag zu zahlen!

  8. CL sagt:

    @HB Wobei die Kalkulation der neuen Abschläge auf der Abrechnung 2022 und den Preisen 2022 beruht. In die Abrechnung ist mildernd die Dezemberhilfe 2022 eingeflossen.

    Da zum 01. Januar 2024 die Wärmepreisbremse (galt 2023) wegfällt und ab 01. März 2024 die Umsatzsteuer wieder von 7% auf 19% hoch geht, ist die Kalkulation der Abschläge wahrscheinlich eigentlich schon zu niedrig.

  9. Bellinzona_und_Graubünden sagt:

    Ich habe meine Abrechnung auch Ende Dezember 2023 erhalten. Bei mir ist eine Nachzahlung in Höhe von 57 €uro fällig. Aber dass so eine Nachzahlung bei manchen Mietern in vierstelliger Höhe erfolgen soll, ist mir unerklärlich.

  10. GeKa sagt:

    Wir waren am 31.1.24 bei beim Verbraucherschutz. Anhand fehlender Verbrauchszahlen konnte natürlich keine Prüfung stattfinden. War aber trotzdem aufschlußreich.
    Am 1.2.24 bin ich dann zur Mietersprechstunde. Und hier wurde folgendes von einem Mieter erzählt:
    In ihrem Haus wurde festgestellt, daß sich der Heizungsverbrauch gegenüber 2021 um über 50 % erhöht hat. Nachforschungen ergaben, daß die Stadtwerke NICHT gemäß Zählerstand per 31.12.2022 abgerechnet haben, sondern der Verbrauch wurde GESCHÄTZT! Und diese überhöhten MWh wurden in Rechnung gestellt.
    Ackermann muß nun prüfen, inwieweit in anderen Häusern ebenfalls geschätzt und nicht der tatsächliche Verbrauch in Rechnung gestellt wurde.
    Die Nachzahlungen werden bis zur endgültigen Klärung nicht abgebucht.

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